Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Menschen mit Behinderung

Rund 410.000 Euro für 28 Inklusionsprojekte im Land

Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung. (Foto: © dpa)

Mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ fördert das Sozialministerium in diesem Jahr 28 Projekte, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Alltag voranbringen. Dafür stellt das Land rund 410.000 Euro zur Verfügung.

Mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion 2019“ werden in diesem Jahr 28 Projekte von Selbsthilfeorganisationen, Kommunen, Vereinen oder von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sagte: „Inklusion ist viel mehr als nur die Rampe für Rollstuhlfahrer oder Angebote zur Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen sollen bei uns in Baden-Württemberg gleichberechtigt am Alltag teilhaben, ob auf der Arbeit, in Sportvereinen oder bei Veranstaltungen. Ich freue mich deshalb, dass wir auch in diesem Jahr wieder so viele unterschiedliche und kreative Projekte aus allen Bereichen des Lebens fördern können. Das zeigt: Inklusion geht uns alle an.“ Insgesamt stellt das Land Baden-Württemberg rund 410.000 Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.

Hilfe für Menschen mit seelischen Behinderungen

Passend zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterstützt das Land in diesem Jahr auch drei Projekte, welche die Selbstbestimmung von Menschen mit seelischen Behinderungen stärken.

„Unterstützungs- und Teilhabeangebote richten sich immer noch stärker an Personen mit körperlichen, kognitiven und Sinnesbeeinträchtigungen, während Menschen mit seelischen Behinderungen nach der Behandlung und Therapie im Alltag oft sich selbst oder ihren Angehörigen überlassen werden“, so Minister Lucha. Das Bundesteilhabegesetz stelle nunmehr klar, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit seelischen Behinderungen bei der Selbstbestimmung und Teilhabe zu berücksichtigen seien. Dies könnten nicht allein die Rehabilitations- und Leistungsträger definieren. Hier sei der individuelle Bedarf und das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen unbedingt zu berücksichtigen.

„Da es für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen krankheitsbedingt oftmals schwierig ist, auf andere zuzugehen, Interessen und Bedürfnisse zu beschreiben oder Rechte durchzusetzen, bedarf es hier einer besonderen Stärkung. Es ist deshalb ein gutes Signal, dass wir drei Projektanträge von Selbstbetroffenen unterstützen, um ganz im Sinne des Bundesteilhabegesetzes die Anliegen seelisch behinderter Menschen für alle sichtbarer zu machen“, so der Minister abschließend.

Alle durch „Impulse Inklusion“ geförderten Projekte werden von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant und durchgeführt. Expertinnen und Experten aus den Wohlfahrtsverbänden, den Kommunalen Landesverbänden, der Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen haben das Sozial- und Integrationsministerium bei der diesjährigen Programmentscheidung beraten.

Sozialministerium: Förderprogramm „Impulse Inklusion“

Sozialministerium: Übersicht der geförderten Projekte (PDF)

Beteiligungsportal: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

// //